AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns (der REVOCIT GmbH, Peuntgasse 25, 95497 Goldkronach, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Vincenzo G. Sollecito) und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt und vollzieht sich in zwei Schritten.

1.3.1 Angebotserstellung
Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie zunächst eine Anfrage hinsichtlich der Erstellung eines Angebots an uns stellen, in welcher Sie uns Ihre genauen Wünsche bezüglich Ihres Projektes mitteilen („Briefing“). Aufgrund des mit der Angebotserstellung verbundenen nicht unerheblichen Arbeitsaufwandes unsererseits, besteht bei umfangreichen Projekten die Möglichkeit, dass bereits die Erstellung des Angebots für Sie kostenpflichtig ist. Soweit dies bei Ihnen der Fall sein sollte, erhalten Sie von uns eine entsprechende Mitteilung, in welcher wir Sie auf diesen Umstand hinweisen und Ihnen die Höhe der für die Angebotserstellung anfallenden Vergütung mitteilen. Sie können sich sodann binnen 5 Werktagen entscheiden, ob Sie eine Angebotserstellung zu den von uns mitgeteilten Konditionen wünschen. Im Anschluss erhalten Sie eine Angebotsübersicht von uns, in welcher wir Ihnen verschiedene, auf Ihr Projekt abgestimmte Handlungsoptionen aufzeigen und Ihnen die jeweiligen Kosten, den Leistungsumfang und ggf. die Zeitplanung nennen („Re-Briefing“). Die in diesem Re-Briefing aufgeführten Handlungsoptionen stellen Angebote dar, deren Konditionen eine Gültigkeit von fünf Werktagen ab Zugang haben. Sollte Sie Änderungswünsche haben, stellt dies ein erneutes Briefing dar welches ein erneutes Re-Briefing durch uns erforderlich macht. Hierfür entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Bei einer späteren Beauftragung reduziert sich das von Ihnen zu entrichtende Entgelt ggf. in Höhe der Kosten der Angebotserstellung.

1.3.2 Beauftragung
Soweit Ihnen ein von uns erstelltes Angebot zusagt, können Sie dies während dessen Gültigkeit (fünf Werktage ab Zugang) annehmen. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.4 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein
Wir erbringen Leistungen aus den Bereichen Analyse, Strategie, PR, Text, Design, Webentwicklung und -technologie, Onlinemarketing, Fotografie, 3D-Design, Produktion von Bewegtbildern, Audio, Social Media und allen zeitgemäßen Werkzeugen und Kanälen, die der Außenwirkung und der Kommunikation von Unternehmen und Organisationen dienen. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Re- Briefings, Angeboten, Auftragsbestätigungen, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen. Agenturfremde Leistungen von Drittfirmen (= Fremdleistungen) wie z.B. Druckkosten, Kuriere, Versand, Bildrechte und Lektorat, Mediakosten, Montagearbeiten oder Hosting sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden bei Bedarf und nach Rücksprache mit einem branchenüblichen Service-Fee oder Aufwand nach gültiger Preisliste berechnet.

2.2 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Solange und soweit wir Dritte zur Leistungserbringung, z. B. zur Produktion von Werbetechnik, Messestände, Printmedien etc. einsetzen, sind wir nicht verpflichtet, eine Produktionsüberwachung durchzuführen, es sei denn, dies ist mit Ihnen ausdrücklich in Textform vereinbart worden. Wir schulden lediglich die Auswahl des passenden Dienstleisters im Hinblick auf das ausgewogene Verhältnis von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts. Das Gewährleistungsrecht und die Haftungsregeln nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben durch diese Klausel unberührt.

2.3 Leistungszeit
Die Leistungszeit wird individuell vereinbart. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bei Zahlung auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Zudem behalten wir uns vor, eine erneute Kalkulation der Vergütung vorzunehmen und das, durch Sie zu entrichtende, Entgelt ggf. anzupassen. Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/ Termine nicht mehr eingehalten werden.

2.4 Änderungs- und Erweiterungswünsche
Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.

2.5 Kompatibilität digitaler Werke
Im Rahmen des Angebots, wird die Funktionalität der Website, Webanwendung und sonstiger digitaler Werke an der individuell festgelegten Endgerätespezifikation (Gerätehersteller, Gerätetyp, Bildschirmauflösung, Betriebssystem, Browser, Softwareversion etc.) definiert. Als verbindlich für eine funktionierende Anwendung bzw. ein funktionierendes digitales Werk festgelegt gilt die zum Zeitpunkt des Beginns der Entwicklung/ Programmierung/Umsetzung aktuelle Version der Software sowie deren Kombination aus den definierten Softwareversionen z.B. Browser und deren direkte Minor-Versions-Vorgänger. Sollten während der Entwicklung Updates an den im Angebot definierten Hard- und/oder Software-Versionen sowie deren direkten Minor- Versions-Vorgängern durch den Hersteller/ Anbieter veröffentlicht werden sind diese von einer Unterstützung ausgeschlossen. Anpassungen können nach Rücksprache mit uns und gesonderter Vergütung vorgenommen werden. Für weitere Browser und ältere Versionen optimieren wir gerne nach Absprache und separater Vergütung.

2.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen z.B. bei Pandemien und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigen uns dazu, die Lieferung/Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.6 Vorzeitiger Abbruch
Sollten Sie Ihren Auftrag nach Projektbeginn vorzeitig beenden wollen behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 15 % des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Fremdkosten werden Ihnen zur 100 % in Rechnung gestellt, soweit diese bereits bestellt wurden. Bitte beachten Sie stets, dass unter Umständen auch ein Ausfallhonorar bei einem vorzeitigen Abbruch geltend gemacht werden kann. Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt bei einem vorzeitigen Abbruch. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2.7 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.

2.8 Annahmeverzug
Geraten Sie mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.9 Datenlieferung,-übergabe und -archivierung
Sie haben kein Recht auf Übermittlung der Quelldateien bzw. der Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstiger Produktionsdaten der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstige Produktionsdaten dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Ebenso obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischenbzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.

2.10 Zwischenabnahmen
Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Konzeptentwürfen für Grafiken und Programmiervorschläge. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Für Testläufe oder Abnahmetests haben Sie, sofern Sie diese nicht selbst begutachten können, bevollmächtigte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Soweit wir Ihnen Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist (dies sind bei uns 7 Werktage, wobei Ihr Sitz entscheidend ist) für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten. Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

2.11 Fremdleistungen
Ihnen werden im Rahmen des Kostenmanagements vor Beginn jeder Kosten verursachenden Leistung (zum Beispiel Druckaufträge, Zukauf Media etc.), die nicht durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt ist oder durch Dritte erbracht wird, jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge unterbreitet. Die Kosten sind uns gegenüber verbindlich zu genehmigen und ggf. nach Rechnungstellung im Voraus zu begleichen. Mit der Umsetzung Kosten verursachender Leistungen werden wir erst beginnen, wenn eine Freigabe hierfür vorliegt und die entsprechende Zahlung bei uns eingegangen ist. Verzögerungen, die durch eine verspätete Kostenfreigabe bzw. einen verspäteten Zahlungseingang verursacht werden, haben wir nicht zu vertreten.

2.12 Einsatz von KI-Tools
Ihnen ist bewusst, dass wir auf KI-Tools (= Tools, die auf künstliche Intelligenz zurückgreifen) zur Erstellung bzw. Abwandlung von Bildern, Videos und Texten zurückgreifen können. Die rechtliche Bewertung dieser Tools ist dynamisch und bislang zu einzelnen Rechtsfragen noch ungeklärt. Sofern und soweit wir deshalb KI-Tools bei der Erstellung von Arbeitsergebnissen einsetzen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rechte Dritter an den generierten Arbeiten bestehen. Eine Prüfung ist uns nicht möglich, da wir nicht wissen, auf welche Weise die KIs mit Daten und Informationen gespeist werden. Eine Haftung unsererseits für durch KITools generierte Ergebnisse kann insoweit nicht übernommen werden. Die Parteien vereinbaren insoweit einen regelmäßigen Austausch und werden nach Treu und Glauben eine Anpassung des Vertrages verhandeln, sofern eine Partei eine solche Anpassung aufgrund der Veränderung des Rechtsrahmens für notwendig hält und dies der jeweils anderen Partei anzeigt.

3. Zahlung

3.1 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird. Wir behalten uns vor, Fremdleistungen individuell zu kalkulieren und Einkaufspreise nicht gesondert auszuweisen. Bitte beachten Sie zudem, dass wir bestimmte Leistungen nach unserem Zeitaufwand berechnen. Unseren Stundensatz können Sie dem jeweiligen Angebot entnehmen. Manche Arbeiten werden auch zum Pauschalpreis angeboten bzw. aufgeführt. Die Form der Rechnungsstellung obliegt zudem uns (z.B. per Mail oder auf dem Postweg). Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig.

3.2 Zahlungsverzug
Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen Mahngebühren i.H.v. 2,50 Euro netto pro Mahnstufe sowie die Verzugspauschale gem. § 288 Absatz 5 BGB i.H.v. 40,00 Euro netto in Rechnung zu stellen. Die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, unsere Arbeit einzustellen bis Sie der Zahlungsverpflichtung nachgekommen sind. Die hierbei zusätzlich entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Zudem ist es uns möglich bei Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen, die Sie gegenüber uns haben, sofort und bei einer Ratenzahlung zudem auch den Gesamtpreis fällig zu stellen.

3.3 Abschlagzahlung
Wir behalten uns vor, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen und deren Fremdkosten zu verlangen. Diese Teilleistungen sind abgeschlossen, müssen insoweit aber nicht in einer für Sie final nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage unsererseits verfügbar sein. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Wert der erbrachten und im Vertrag vereinbarten Leistung. Die Aufschlüsselung unserer Leistung können Sie unserem Angebot entnehmen.

3.4 Vorauszahlungen
Wir behalten uns vor, eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent des Gesamtpreises für unsere Leistungen zu verlangen, sofern dies wegen dem Umfang der Arbeiten erforderlich ist bzw. ein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Diese Vorauszahlung ist sofort fällig und ohne Abzug zu leisten. Nach Zahlung beginnen wir mit der Arbeit an den vereinbarten Leistungen.

3.5 Korrekturen und Express- bzw. Terminarbeiten
Soweit nicht anders vereinbart, ist im angebotenen Honorar kein Korrekturlauf enthalten. Wenn von Ihnen eine Autorenkorrektur gewünscht wird, sind wir

berechtigt einen entsprechenden Personenstundensatz abzurechnen, welchen wir Ihnen vorab separat mitteilen.

Wünschen Sie eine Express-Bearbeitung Ihres Anliegens, sodass Arbeiten z.B. außerhalb der Geschäftszeiten von uns verrichtet werden müssen oder an Feiertagen, wird zusätzlich ein Aufschlag auf den Nettopreis für die jeweilige Arbeit erhoben. Berechnungsgrundlage ist unsere Preisliste.

Unsere Geschäftszeiten sind werktags (werktags = unser Sitz entscheidend): Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr; Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Folgende Aufschläge werden angesetzt:

a) Montag bis Freitag außerhalb der Geschäftszeiten sowie Samstag: Faktor 1,5 zusätzlich auf den Nettopreis der auszuführenden Arbeiten in diesem Zeitraum.

b) Sonn- und Feiertage: Faktor 2,0 zusätzlich auf den Nettopreis der auszuführenden Arbeiten in diesem Zeitraum.

c) Für Arbeiten, die am Folgetag oder schneller durchgeführt werden sollen, wird pauschal zusätzlich ein Aufschlag von 25 Prozent auf den Nettopreis der auszuführenden Arbeiten in diesem Zeitraum veranschlagt, wobei beachtet werden muss, dass eine realistische Machbarkeit für den gewünschten Expresszeitraum, z. B. Folgetag, überhaupt möglich ist. Sollten solche Arbeiten zudem auch noch an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder außerhalb unserer Geschäftszeiten durchgeführt werden müssen, kommt der jeweils unter a) oder b) aufgeführte Faktor zusätzlich hinzu (doppelter Aufschlag). Als Express- bzw. Terminarbeit gelten insbesondere auch Aufträge, die während unserer regulären Geschäftszeiten erteilt und in der Terminausführung bzw. Abgabe ebenfalls in den Geschäftszeiten am folgenden Tag enden und nicht während der regulären Geschäftszeiten zu realisieren sind.

Das Gewährleistungsrecht und die Haftungsregeln nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben durch diese Klausel unberührt.

3.6 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

4. Abnahme und Abnahmefiktion (bei Werkverträgen)

4.1 Abnahme
Soweit der Gegenstand der Leistungserbringung eine Werkleistung ist, haben Sie unverzüglich nach vertragsmäßiger Herstellung des Werkes und einer entsprechenden Mitteilung von uns in Textform die Abnahme des Werkes zu erklären.

4.2 Abnahmefiktion
Erklären Sie nicht unverzüglich die Abnahme, können wir Ihnen eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Verweigern Sie die Abnahme innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen.

4.3 Unerhebliche Mängel
Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ein unerheblicher Mangel ist dann anzunehmen, wenn Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des zu erstellenden Werkes nicht beeinflusst werden.

5. Ihre Verantwortlichkeit

5.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

5.2 Freistellung
Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

5.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von den von Ihnen übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

5.4 Form und Umgang mit den Daten
Soweit nicht anders vereinbart, haben Sie uns die für Ihren Auftrag notwendigen Informationen, Beiträge oder Daten unentgeltlich und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie die Rückgabe dieser Unterlagen wünschen, bedarf dies einer vorherigen Vereinbarung. Unterbleibt eine solche Vereinbarung behalten wir uns vor, diese zu vernichten bzw. zu löschen oder für unsere Datenbank zu archivieren.

5.5 Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Insbesondere müssen Sie uns über Ihre Projekt umfassend informieren, damit durch uns weitere Maßnahmen ergriffen werden können. Sie bekennen sich zur Notwendigkeit, an Ihrer Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass Sie die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Dateien und sonstige Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Druckerzeugnisse (Broschüren, Flyer, etc.) oder sonstige Medien uns möglichst zeitnah und unentgeltlich in digitaler Form zur Verfügung stellen. Sollten die benötigten Daten nicht in digital Form vorliegen, werden wir Ihnen nach Möglichkeit ein Angebot zur digitalen Aufbereitung der Daten unterbreiten. Die Mitwirkungspflicht kann für den Zeitraum der Bearbeitung des Auftrags auch die Abtretung der Zugriffsrechte für bestehende Social Media-, Hosting- und Domainkonten oder ähnliches an uns beinhalten. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk.

5.6 Geheimhaltung
Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche vertraulichen Unterlagen/ Informationen gekennzeichnet wurden, geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für solche Informationen, die im Bezug zu Suchgewohnheiten und Informations-Technologie der Suchmaschinen stehen. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B. ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre internen Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

5.7 Rechtliche Beratung und Prüfung
Wir weisen Sie darauf hin, dass eine rechtliche Beratung oder Prüfung nicht Bestandteil unserer Leistung ist und Sie hierfür einen Fachmann beauftragen müssen. Insbesondere bzgl. der Pflichtangaben für Webseiten/Unternehmensprofile (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung) haben Sie sich umfassend zu informieren und die notwendigen Dokumente selbst bereitzustellen oder einzupflegen. Alternativ bieten wir Ihnen jedoch an, in Ihrem Namen ein Impressum sowie eine Datenschutzerklärung mittels eines sog. „Rechtstexte Generators“ zu erstellen, nachdem Sie uns die hierzu erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt haben. Wir werden Ihnen die so erstellten Dokumente im Anschluss zur Kontrolle vorlegen und nach erfolgter Abnahme auf Ihrer Webseite bzw. Ihrem Unternehmensprofil einbinden. Bitte beachten Sie, dass wir die entsprechenden Dokumente nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, jedoch keinerlei Haftung für deren Aktualität bzw. Rechtssicherheit übernehmen.

5.8 Branchenspezifische Kenntnisse
Sie können nicht voraussetzen, dass wir branchenspezifischen Kenntnisse über Ihr Projekt bzw. Ihr Unternehmen haben. Sie sollten uns deshalb vorab auf alle für Sie relevanten Punkte hinweisen. Erhebungen, Untersuchungen oder Marktforschungen über das Nutzerverhalten, Märkte, Zielgruppen o.ä. für Ihr geplantes Projekt werden durch uns nicht durchgeführt, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart. Unsere Leistung erbringen wir jedoch stets nach bestem Wissen und Gewissen und bedienen uns der allgemein zugänglichen Markforschungsunterlagen und Informationen. Ein bestimmter werblicher Erfolg ist jedoch nicht geschuldet.

5.9 Verpflichtung
Sie verpflichten sich, dass Sie mit den von uns zu erbringenden Dienstleistungen bzw. Werken keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigen.

5.10 Missbräuchliche Inhalte
Missbräuchliche Inhalte werden ohne Vorankündigung von uns gelöscht und werden nicht in unsere Arbeiten eingebunden. Solche Inhaltsgestaltungen sind z.B. in folgenden Fällen gegeben: – zur Darstellung verletzender, obszöner, bedrohlicher, beleidigender oder in sonstiger Weise Rechte Dritter verletzender Inhalte, – Inhalte mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder anderweitig anstößigem oder strafbarem Inhalt. Bei wiederkehrenden Verstößen behalten wir uns vor, das Vertragsverhältnis mit Ihnen zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Bereits getätigte Zahlungen können in diesem Fall nicht zurückerstattet werden. Sie haben uns den bis dahin entstandenen Schaden bzw. unsere vergeblichen Aufwendungen in voller Höhe zu ersetzen. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

5.11 IT-Infrastruktur
Grundsätzlich sind Sie für Einrichtung und Aufrechterhaltung der Ihr Projekt betreffenden ITInfrastruktur selbst verantwortlich. Insbesondere haben Sie selbst für Einstellung und Abrufbarkeit Ihrer Website und für einen funktionstüchtigen Internetzugang zu sorgen. Soweit Sie uns jedoch bezüglich der Erstellung einer neuen Website bzw. Webanwendung inkl. Hosting beauftragt haben, wird die Einstellung und Abrufbarkeit Ihrer Website bzw. Ihres Projekts bis zum Zeitpunkt der Abnahme durch uns gegen separate Vergütung sichergestellt.

5.12 Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit
Wir erarbeiten Inhalte und Werbemaßnahmen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechts, gehört dabei aber nicht zu unseren Aufgaben. Sie sind demnach allein für den Inhalt Ihrer Beiträge bzw. Unterlagen verantwortlich, die Sie uns zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Arbeiten, die wir in Ihrem Auftrag erstellen. Diese liefern wir Ihnen stets vorab zur Kontrolle (insbesondere hinsichtlich der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit). Sie sollten die Abnahme daher erst erklären, wenn nach Ihrer Prüfung keine Bedenken gegen die Zulässigkeit bestehen. Die Inhalte die Sie nutzen wollen bzw. die wir in unsere Arbeiten einbinden sollen, dürfen weder gegen geltende Gesetze, noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge/Inhalte mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden. Bevor Sie Werbemaßnahmen und weitere Werke veröffentlichen/ nutzen, müssen Sie diese daher stets auf Ihre Zulässigkeit hin prüfen, sofern eine derartige Prüfung nicht von unserem Auftrag umfasst ist oder sich aus der Natur des Vertrages ergibt. Sie stellen uns für den Fall des Vorliegens von Rechten Dritter von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Berechtigten frei. Dazu gehört auch die Freistellung von möglicherweise anfallenden Kosten zur Geltendmachung oder Abwehr der Ansprüche.

5.13 Bildlizenzen
Die sich in unseren Entwürfen befindlichen Bilder sind Beispielbilder, die lediglich zur Veranschaulichung dienen. Nutzungsrechte daran verschaffen wir Ihnen damit nicht, sofern es sich nicht um durch uns erstelltes Material, sondern so genanntes Stock-Material von Drittanbietern handelt, geben Ihnen bei Bedarf aber gern die Quelle an, wo diese Bilddateien bezogen werden können. Für den ggf. notwendigen Erwerb einer gewerblichen Nutzungslizenz sind Sie selbst verantwortlich. Zu Fragen der korrekten Verwendung bzw. Lizensierung von Stockmaterial sind die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters zu beachten. Bitte beachten Sie, dass Sie Material mit von uns bestücktem Stockmaterial keinesfalls öffentlich zugängig machen dürfen, ohne vorher die entsprechenden Lizenzen erworben zu haben. Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

6. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse

Sie haben vorab selbst die erforderlichen Genehmigungen einzuholen bzw. sich die notwendigen Rechte zu verschaffen und Gebühren zu entrichten (z.B. bei der GEMA) die Ihr Projekt betreffen. Bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine natürliche Person ist zudem eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse durch Sie zu zahlen, die nicht mit unserer Vergütung zu verrechnen ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht sind Sie ebenfalls zuständig. Wir werden Sie hierbei vorab informieren, falls eine unserer Leistungen von einer derartigen zusätzlichen Vergütung betroffen ist. Sollten wir hierbei für Sie in Vorkasse treten müssen, haben Sie uns den jeweiligen Betrag gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Konzepten und Entwürfen) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/ Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/ Werk zum vereinbarten Zweck für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart. Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten.

7.2 Sicherheitskopien
Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren.

7.3 Urheberbenennung
Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.

7.4 Ihre Vorlagen und fremdes Material
Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

7.5 Ihre Vorschläge
Ihr Mitwirken und das Einbringen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründet kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Medien, Werken und Arbeiten. Die Nutzungsrechte an von Ihnen abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen verbleiben ausschließlich bei uns. Nutzen Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter solche Ideen und/oder Entwürfe außerhalb oder nach Beendigung des Vertrags, so ist eine gesonderte Vergütungsvereinbarung zu treffen.

7.6 Vertragsstrafe
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen bezüglich der Nutzungsrechte und des Nutzungsumfangs verpflichten Sie sich, an uns eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche von uns bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Wir haben das Recht, gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

7.7 Signierung und werbliche Verwendung
Wir sind berechtigt, die von uns entwickelten Werke, Medien und Arbeiten angemessen und branchenüblich zu signieren, den erteilten Auftrag und deren Ergebnisse für die Eigenwerbung in branchenüblicher Art und Umfang zu publizieren und uns ggf. in Ihrem Impressum und Ihrem Website-Footer inkl. Verlinkung zu durch uns betriebenen Webseiten darzustellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen offenbart werden. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen werden. Soweit uns das Recht zur werblichen Verwendung des Auftrags und der daraus resultierenden Ergebnisse eingeräumt wurde, kann dieses durch Sie nur aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Soweit Informationen im Internet weltweit zugänglich sind, können diese mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über Sie erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen einschließlich Fotos und Videos können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungsseite weiterhin andernorts aufzufinden sind. Wir haften nicht dafür, dass Dritte ohne unser Wissen die Inhalte für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos, Videos und Tonaufnahmen.

8. Lizenzvereinbarung

8.1 Urheberrecht
Wir haben an den angebotenen Fotografien, Videos und Audios das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht. Soweit nicht anders vereinbart, erhalten Sie als Lizenznehmer keine ausschließliche Lizenz, wir behalten daneben weiterhin die vollen Verwertungsrechte.

8.2 Royalty Free-Lizenz
Durch den Erwerb einer Royalty Free-Lizenz erhalten Sie durch Zahlung der einmaligen Lizenzgebühr die Erlaubnis zur Verwendung der entsprechenden Bilddatei / Videodatei / Audiodatei in der lizenzierten Auflösung oder geringer (weltweit, für unbestimmte Zeit, aber nicht übertragbar).

8.3 Lizenzbedingungen
Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung. Ihnen ist die Unterlizenzierung untersagt, die Royalty Free-Lizenz ist nicht auf Dritte übertragbar. Wenn Sie die Bilddatei / Videodatei / Audiodatei verwenden wollen, um diese in/auf Produkten für den Wiederverkauf in großer Auflage (über 1.000 Stück) zu verwenden, müssen Sie die Royalty Free-Lizenz für die größte Auflösung / Bildgröße / Videogröße / Audiogröße (unabhängig welche Auflösung und Bildgröße / Videogröße / Audiogröße Sie tatsächlich verwenden) erwerben. Das Nutzungsrecht am Bild / Video / Audio darf nur limitiert an einen einzigen Dritten weiterverkauft oder weitergegeben werden, sofern die Weiterübertragung im Rahmen der Erfüllung eines Kundenprojektes erfolgt, in z.B. einer Werbeagentur. Die mehrmalige Verwendung in Projekten unterschiedlicher Kunden ist nicht gestattet. In diesem Fall muss pro Kunde eine weitere Lizenz erworben werden. Dieses gilt auch für modifizierte Bilder / Videos / Audios oder Kopien.

8.4 Lizenzgebühr
Die Zahlung der Lizenzgebühr erfolgt vor Erteilung der Lizenz und gilt mit der Bereitstellung der Bilddatei / Videodatei / Audiodatei als verbraucht.

8.5 Schadensersatz
Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen diese vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

8.6 Referenzrecht
Wir räumen uns das Recht ein, die von uns erstellten Fotografien, Videos und Audios zur Referenz zu nutzen und diese Referenz in Broschüren, Prospekten sowie auf unserer Webseiten aufzuführen. Dies kann durch eine gesonderte Vereinbarung ausgeschlossen werden. Soweit uns hingegen ausdrücklich ein Referenzrecht eingeräumt wurde, kann dieses durch Sie nur aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Soweit Informationen im Internet weltweit zugänglich sind, können diese mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft werden, woraus sich unter Umständen Persönlichkeitsprofile über Sie erstellen lassen. Ins Internet gestellte Informationen einschließlich Fotos und Videos können problemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumentieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach ihrer Löschung auf der Ursprungsseite weiterhin andernorts aufzufinden sind. Wir haften nicht dafür, dass Dritte ohne unser Wissen die Inhalte für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos, Videos und Tonaufnahmen.

9. Eigentumsvorbehalt beim Werkvertrag

Die ggf. gelieferte Ware bzw. das ggf. gelieferte Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie haben die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhalten, an uns ab. Wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform. Eigentumsrechte werden generell nur übertragen, wenn dies der Natur der Sache zu entnehmen ist oder vereinbart wurde.

10. Gewährleistung beim Werkvertrag

10.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

10.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

10.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

10.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

10.5 Rügeobliegenheit
Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

10.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

10.7 Ausschluss der Gewährleistung
Hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen bzgl. der Werke, kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für Sie zumutbar sind und wir nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben.

11. Gewährleistungsrecht bei Dienstleistungen

Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

12. Veröffentlichung von Werbeanzeigen und -auftritten auf Social-Media-Kanälen

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook) oder Werbenetzwerken (z.B. Google) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund zu entfernen oder abzulehnen. Diese sind daher nicht verpflichtet, Informationen und Inhalte an ihre Nutzer weiterzuleiten bzw. diesen zugänglich zu machen. Es kann daher sein, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Manche Anbieter räumen bei einer Beschwerde zwar das Recht zur Gegendarstellung ein, der Inhalt bzw. die Information wird aber trotzdem entfernt. Die Wiedererlangung des rechtmäßigen und ursprünglichen Zustandes kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Arbeiten führen wir stets nach bestem Wissen und Gewissen aus, jedoch sind Sie für den Inhalt der jeweiligen Marketingmaßnahme verantwortlich und haben sicherzustellen, dass die Veröffentlichung den Regelungen, AGB und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social-Media-Plattform bzw. des jeweiligen Werbenetzwerks entsprechen. Wir stehen somit nicht dafür ein, dass Ihre Inhalte jederzeit verfügbar bzw. abrufbar sind, sofern wir dies nicht zu vertreten haben. Ebenso stehen wir nicht dafür ein, dass ein durch uns erstellter und an die Fachpresse übermittelter Artikel von dieser veröffentlicht wird. Der Umstand des Ausbleibens oder der Verweigerung der Veröffentlichung bzw. eine nachträgliche Entfernung berechtigt Sie nicht zur Kürzung oder Nichtzahlung des vereinbarten Honorars, sofern die Weigerung der Veröffentlichung bzw. der Grund für die nachträgliche Entfernung nicht auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Es sei hier nochmals explizit darauf hingewiesen, dass Sie eine Pflicht zur Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Webeanzeigen/Werbeauftritte haben. Wir führen eine derartige Prüfung nicht durch, sofern Sie uns hierzu nicht beauftragt haben.

13. SEO, SEA und SEM

Solange und soweit Sie SEA, SEO und SEMMaßnahmen bei uns in Auftrag gegeben hat, so schulden wir lediglich ein Tätigwerden, ohne einen gesonderten Erfolg zu schulden. Insbesondere kann keine Gewähr für das Erreichen eines bestimmten Rankings, bestimmter Umsatzziele oder quantitativer und qualitativer Ergebnissen, z.B. Leads, übernommen werden.

14. Haftung

14.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit. Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

14.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

14.3 Haftung für Inhalte
Sie sind allein für den Inhalt Ihrer Werbemaßnahmen verantwortlich, da wir Ihren Auftrag stets nur nach Ihren Vorgaben ausführen aber keine inhaltliche Prüfung vornehmen. Dies gilt auch für alle weiteren in Ihrem Auftrag erstellten Werke. Die Werbemaßnahmen sowie weiteren Werke dürfen mit den Inhalten weder gegen geltende Gesetze, noch diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verstoßen. Dies haben Sie vor der Abnahme eigenständig zu prüfen. Wir richten uns stets nur nach Ihren Vorgaben. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen. Insbesondere dürfen Beiträge mit strafbaren Inhalten nicht veröffentlicht oder unwahre Tatsachen behauptet werden. Wir haften als Agentur nicht für inkorrekte Angaben Ihrerseits, die Sie uns übermitteln oder nach entsprechender Abnahme in Ihren Werken enthalten sind, weil Sie Ihrer Prüfpflicht nicht nachkommen sind. Sollten wir jedoch von fehlerhaften, unzutreffenden, irreführenden oder rechtswidrigen Angaben Kenntnis erlangen, werden wir dies umgehend überprüfen und ggf. entfernen. Wir übernehmen zudem keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität oder Rechtmäßigkeit der nicht von uns stammenden Inhalte bzw. von Inhalten, die Sie trotz Ihrer Prüfpflicht ausdrücklich abgenommen haben.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

15.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts als vereinbart.

15.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand 11/2023